1. digitaler Parteitag der CDU: So funktionierten die Abstimmungen

1. digitaler Parteitag der CDU: So funktionierten die Abstimmungen

Der zurückliegende Parteitag der CDU war das erste volldigitale Zusammentreffen einer Partei in Deutschland – inklusive digitaler Abstimmungen und Vorstandswahlen. Gemeinsam mit dem technischen Partner POLYAS hat die CDU ein Verfahren realisiert, dass den demokratischen Wahlrechtsgrundsätzen gerecht wird. Wie genau das Abstimmen funktionierte, wird hier erläutert.

Was für ein Ritt! Der 33. Parteitag der CDU hat das Team im Konrad-Adenauer-Haus um Generalsekretär Paul Ziemiak und CDU-Bundesgeschäftsführer Dr. Stefan Hennewig in vielerlei Hinsicht vor ganz neue Herausforderungen gestellt: Eine ganze Halle auf dem Berliner Messegelände wurde benötigt, um vier notwendige Bühnen zur Live-Übertragung unter Corona-Bedingungen in Betrieb zu nehmen.

Die Live-Übertragung musste zwingend sichergestellt werden. Da zwischen der Entscheidung des Bundesvorstands für einen digitalen Parteitag und dem Datum seiner Durchführung nur vier Wochen lagen, wurde mit vielen erfahrenen und spezialisierten Dienstleistern zusammengearbeitet. Hier sollte nach Möglichkeit nichts dem Zufall überlassen werden.
Mit mehr als 200.000 Besuchern in der Spitze erlebte die Parteitags-Webseite www.cdu-parteitag.de neue Bestmarken, und wegen der zeitgleich laufenden DDoS-Angriffe aus dem In- und Ausland eine ziemliche Überlastung der Datenserver am Freitag. Gut, dass sowohl der digitale Plenarsaal wie auch die digitale Wahlkabine außerhalb der normalen CDU.de-Infrastruktur lagen.
Zum Herzstück der technischen Infrastruktur des digitalen Parteitages gehörte das Wahl-Modul des Softwareentwicklers POLYAS aus Kassel, mit dessen Hilfe es den 1.001 Delegierten möglich war, von Zuhause aus mit dem Endgerät ihrer Wahl an einer der zahlreichen geheimen Abstimmungen teilzunehmen.

Wie wurde das “Wahlgeheimnis” gewahrt?
Die 1.001 Delegierten erhielten mit ihren Sitzungsunterlagen zufällig gemischte Zugangsdaten zum Abstimmungssystem, die jeweils aus einer Wähler-Kennung und einem Passwort bestanden. Anhand dieser beiden Codes konnte das POLYAS-System die Wahlberechtigten eindeutig authentifizieren, ohne derenIdentität zu (er)kennen.
Zusätzlich werden innerhalb des Systems von POLYAS die Zugangscodes des Wahlberechtigten bei der digitalen Stimmabgabe ohnehin vom digitalen Wahlzettel getrennt. Ein Rückschluss von der abgegebenen Stimme in der Wahlurne auf die Identität des Wahlberechtigten ist daher nach der Auszählung auch systemseitig nicht möglich und das Wahlgeheimnis ist gewahrt.

Wurde die Abstimmung verschlüsselt übermittelt?
Ja, es werden asymmetrische Verschlüsselungsverfahren eingesetzt. So wird für jede Wahl mit dem POLYAS CORE 3.0 ein Schlüsselpaar generiert. Dieses besteht aus einem geheimen Private Key und einem Public Key. Der Public Key wird während der Wahl verwendet, um die Stimmzettel zu verschlüsseln. Eine Entschlüsselung der Stimmzettel ist nur möglich, wenn der passende Private Key des Wahlberechtigten eingesetzt wird.

Wie konnte die CDU sichergehen, dass alle Abstimmwilligen auch abgestimmt hatten?
Die Wahlleitung startete die Abstimmungen zeitlich synchron zu den Hinweisen des Tagungspräsidiums auf dem Parteitag. Gleichzeitig wurde eine telefonische Hotline für die Wahlberechtigten freigeschaltet, um etwaige Rückfragen der Delegierten zur Stimmabgabe ad hoc und innerhalb des Zeitfensters der Stimmabgabe beantworten zu können. So waren mögliche technische Schwierigkeiten, wie etwa bei der Code-Eingabe, noch während des Wahlgangs behebbar. Die Wahlgänge wurden erst geschlossen, wenn alle Telefonanrufe in der Hotline erledigt waren.

Das System ermöglicht eine Überprüfung des Ergebnisses. Wie läuft diese ab?
Nach jedem Wahlgang haben die Abstimmenden in der digitalen Wahlkabine einen Verifikations-Code erhalten. Dieser Verifikations-Code ist anonym für jeden abgegebenen Stimmzettel in der digitalen Wahlurne hinterlegt. Nach Auszählung der Wahlurne können alle Verifikations-Codes und die dazugehörigen Voten in eine Liste zusammengestellt werden, um von der Wahlleitung und den Stimmberechtigten zur Überprüfung des Ergebnisses eingesehen zu werden.

Jede Delegierte und jeder Delegierte kann anhand der Verifikations-Codes überprüfen, ob seine Stimme richtig gezählt wurde. Hierfür sind weder technische Vorkenntnisse noch Expertenwissen notwendig. Weder POLYAS noch die CDU-Bundesgeschäftsstelle können eine Verbindung zwischen Delegiertem und dem anonymen Verifikations-Code herstellen.

Warum müssen die Ergebnisse denn jetzt noch mittels Briefwahl bestätigt werden?
Das Parteiengesetz sieht derzeit noch keine digitalen Wahlen vor. Deswegen wurden die digitalen Wahlen von allen teilnehmenden Kandidaten politisch als bindend akzeptiert. Das Gesetz erfordert aber eine analoge Schlussabstimmung in Form einer Briefwahl. Das COVID-19-Gesetz schreibt hierzu: „Das Ergebnis der digitalen Vorabstimmungen wird daher durch Briefwahl zur Schlussabstimmung gestellt.“

Wie läuft die Briefwahl ab?
Die schriftliche Schlussabstimmung in Form einer Briefwahl wurde an den digitalen Urnengang angeschlossen. Auf dem Stimmzettel befinden sich jedoch nur Kandidaten, die die digitale Vorabstimmung für sich entscheiden konnten.
Die vorfrankierten Wahlbriefe werden bis Freitag, den 22.01.2020, im Konrad-Adenauer-Haus erwartet.
Am Freitagmittag wird dann im Konrad-Adenauer-Haus das Briefwahlergebnis durch Auszählung ermittelt und im Anschluss offiziell bestätigt.